Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
Voraussetzungen: ►je 2 Halbjahresergebnisse im 1. und 2. Prüfungsfach in zweifacher Wertung – zusammen mindestes 40 Punkte
– 3 Halbjahresergebnisse mit mindestens je 10 Punkten ►11 Halbjahresergebnisse in einfacher Wertung, darunter 2 Ergebnisse P3
– zusammen mindestens 55 Punkte
– mindestens 5 Halbjahresergebnisse vierstündiger und höchstens 4 Halbjahresergebnisse zweistündiger Fächer – 9 Halbjahresergebnisse mit mindestens je 5 Punkten |
Einbringungsverpflichtungen:
– Deutsch (2)
– eine Fremdsprache (2) 1) – Geschichte oder anderes B-Fach, wenn Prüfungsfach (2) – Mathematik (2) – eine Naturwissenschaft (2) 1) |
Weitere Bedingungen:
► sämtliche Halbjahresergebnisse in zwei zeitlich aufeinander folgenden Halbjahren |
Erwerb des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife
► erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder ► einjährig: geleitetes berufsbezogenes Praktikum oder ► einjährig: soziales/ökologisches Jahr, Wehr-/Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst |
Zeugnis der Fachhochschulreife
Auf Antrag stellt die Schule ein Zeugnis der Fachhochschulreife aus, wenn der schulische und der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife nachgewiesen werden.
Das Zeugnis der Fachhochschulreife wird von der Schule ausgestellt, welche die Bescheinigung für den schulischen Teil der Fachhochschulreife erteilt hat.
Als Durchschnittsnote wird im Zeugnis der Fachhochschulreife die Durchschnittsnote des schulischen Teils der Fachhochschulreife eingetragen.
Bei Schülerinnen und Schülern, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, endet mit Ableistung des einjährigen berufsbezogenen Praktikums gemäß § 1 Abs. 3 AVOGOBAK die Schulpflicht nach § 70 Abs. 6 Satz 2 NSchG.
Praktikum
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Es muss auf verschiedenen Arbeitsplätzen abgeleistet werden.
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Es muss einen umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe vermitteln.
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Es muss einen umfassenden Überblick über Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung vermitteln.
Vor Beginn eines Praktikums wird die Schülerin oder der Schüler durch den/die Sek.II-Koordinator/-in über die Bedingungen zur Anerkennung eines berufsbezogenen Praktikums beraten. Außerdem legt die angehende Praktikantin oder der angehende Praktikant seiner Schule einen Praktikumsplan vor, der von den jeweiligen Praktikumsbetrieben oder -einrichtungen abgezeichnet ist und aus dem hervorgeht, wie die drei Kriterien des Praktikums erfüllt werden sollen.
Als Praktikumsbetriebe oder -einrichtungen eignen sich grundsätzlich solche, die selber Berufsausbildung betreiben oder die Möglichkeit dazu haben. Über weitere Praktikumsbedingungen, die von manchen Fachhochschulen verlangt werden, müssen sich die Schülerinnen und Schüler bei den von ihnen angestrebten Einrichtungen vorab erkundigen.
Das Praktikum kann in Niedersachsen, in anderen Bundesländern oder im Ausland abgeleistet werden. Praktika im Ausland sind ausdrücklich erwünscht.
Praktikumsregelungen für Fachhochschulreife (Stand: April 2013)
