P r e s s e i n f o r m a t i o n
Das Deutschlandticket nimmt Einzug bei den Schülerfahrkarten im Heidekreis
Vorbehaltlich eines Beschlusses des Kreisausschusses am 30.06.2023 werden mehrere Veränderungen im Bereich der Schülerfahrkarten mit Beginn des Schuljahres 2023/24 in Kraft treten.
Alle Schüler*innen, die bisher einen Anspruch auf eine HVV Fahrkarte oder eine Bahnfahrkarte der Start Deutschland GmbH hatten, erhalten zum Beginn des neuen Schuljahres das Deutschlandticket als Chip-karte bzw. Wertmarke, je nach Anbieter.
Die bisherigen Busfahrkarten der Zonen 5 und 6 (maßgebliche Entfernung vom Wohnort zum Schulort) werden als Deutschlandticket ausgegeben. Dies erfolgt in digitaler Form.
Mit der Bestellung der Busfahrkarten durch die Schulen, werden dem Landkreis auch die IServ-Email-Adressen der betreffenden Schüler*innen mitgeteilt.
An die Email-Adressen sendet der Heidekreis nach der Bestellung des Deutschlandtickets weitere Infor-mationen zum digitalen Ticket. Wenn die Schüler*innen kein Handy nutzen, setzen sich bitte die volljähri-gen Schüler*innen, ansonsten die Erziehungsberechtigten zwingend bis zum 17.07.2023 mit dem Land-kreis Heidekreis unter der E-Mail-Adresse schuelerfahrkarte@heidekreis.de in Verbindung.
Alle Fahrkartenberechtigten der Zonen 1 bis 4 (maßgebliche Entfernung vom Wohnort zum Schulort), die den Wunsch haben ein Deutschlandticket zu erwerben, werden vom Landkreis Heidekreis unterstützt.
Hierzu gilt folgendes Vorgehen:
Die volljährigen Schüler*innen, ansonsten die Erziehungsberechtigten senden bis zum 17.07.2023 eine Email an die E-Mail-Adresse schuelerfahrkarte@heidekreis.de und teilen mit, dass sie sich eigenstän-dig ein Deutschlandticket beschaffen und für das Schuljahr 2023/24 auf die Busfahrkarte verzichten. In der Email muss der Name, Vorname, Anschrift des Fahrkartenberechtigten sowie die Schule genannt werden. Der Heidekreis wird beim Erwerb des Deutschlandtickets den Anteil der dem Heidekreis entste-henden Kosten für eine Busfahrkarte erstatten. Die Auszahlung erfolgt anteilig auf Antrag nach 6 Monaten und unter Vorlage von Nachweisen zum Erwerb des Deutschlandtickets und nach weiteren 6 Monaten wiederum unter Vorlage von Nachweisen zum Erwerb des Deutschlandtickets.
Wie hoch der Erstattungsbetrag des Heidekreises für die jeweilige Zone ist, können Sie auf der Hompage der Verkehrsgemeinschaft Heidekreis unter www.verkehrsgemeinschaft-heidekreis.de oder des Landkrei-ses Heidekreis unter www.heidekreis.de unter der Rubrik „Schülerfahrtkosten“ einsehen. Hier sind entspre-chende Wohnorte mit Schulorten und Preistabellen der Zonen hinterlegt.