Förder- und Forderkonzept
1. Allgemeine gesetzliche Grundlagen zur Förderung
- GG § 3: „bestmögliche Entwicklungsbedingungen für jeden Jugendlichen“
- NSchG § 54: „begabungsgerechte individuelle Förderung“
„bes. Förderung der benachteiligten Schüler“
„auch hochbegabte Schüler sollen gefördert werden“
„jeder junge Mensch hat das Recht auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entspr. Erziehung und Bildung“
2. Schulprogramm des Gymnasiums Soltau
LERNEN FÜR DAS LEBEN: Das Schulprogramm des Gymnasiums Soltau fordert die „kontinuierliche Förderung individueller Fähigkeiten“. Das Gymnasium Soltau „macht Angebote, um bestehende Defizite zu beheben“ und „schafft für besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler zusätzliche Lernmöglichkeiten“.
Das Ziel unserer schulischen Arbeit ist die Vorbereitung auf ein Leben als mündiges Mitglied der Gesellschaft im Sinne des Bildungsauftrages des Niedersächsischen Schulgesetzes.
Das Ziel unserer schulischen Arbeit ist die Vorbereitung auf ein Leben als mündiges Mitglied der Gesellschaft im Sinne des Bildungsauftrages des Niedersächsischen Schulgesetzes.
3. Allgemeine Grundlagen des Förder- und Forderprogramms am Gymnasium Soltau
- Wir sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst, jedem Schüler und jeder Schülerin bestmögliche Entwicklungsbedingungen zu ermöglichen.
- Wir fördern und fordern nach Möglichkeit unsere Schüler und Schülerinnen begabungsgerecht und individuell.
- Für leistungsschwächere und leistungsstärkere Schüler und Schülerinnen treffen wir zusätzliche individuelle Förder- und Fordermaßnahmen.
- Wir stärken die Sozialkompetenz unserer Schüler und Schülerinnen.
- Wir legen Wert auf intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrern (Arbeit an der Erziehungspartnerschaft) zum Wohle der Kinder.
- Die Möglichkeiten des Selbstlernzentrums als Teil der individuellen Förderung und Forderung sollen gezielt genutzt werden.