Aktualisierung des schuleigenen Hygieneplans durch die Corona-Krise

Vorbemerkung: Vor dem Hintergrund der „Corona-Krise“ ist es erforderlich, dass alle in der Schule handelnden Personen die nachfolgenden Regelungen bestmöglich einhalten. Die nachstehend aufgeführten Regelungen gelten am Gymnasium Soltau bis auf Weiteres.

 

1.    Szenario B: Schulbetrieb im Wechselmodell

Ab dem 15. März 2021 gilt das Szenario B für die Schuljahrgänge 5-7 und die Schuljahrgänge 12 und 13 des Sekundarbereichs II sowie ab dem 22. März 2021 für alle weiteren Jahrgänge.

Um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, gilt Folgendes:

  • Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist in allen Bereichen des Schulgeländes, also auch am Sitzplatz verpflichtend.
  • Essen und Trinken im Sinne von Mahlzeiten o. Ä. ist auch weiterhin nur außerhalb des Schulgebäudes zulässig.
  • Die Cafeteria und die Mensa bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
  • Während der großen Pausen haben sich die Schülerinnen und Schüler in den für ihren Jahrgang vorgesehenen Pausenbereichen auf dem Schulhof aufzuhalten (s. Plan).
  • Die Sitzgelegenheiten in den Trakten und den Verbindungsgängen dürfen derzeit nicht genutzt werden.
  • Alle Pausenaufsichten werden angewiesen, insbesondere auf die Einhaltung des Abstandgebots und auf die maximale Personenanzahl in den WC-Anlagen zu achten.
  • Regenpausen werden gesondert per Durchsage bekanntgegeben. Dann verbleiben alle Lerngruppen in ihren Unterrichtsräumen. Die Hofaufsichten unterstützen in diesem Fall die Traktaufsichten.
  • Alle Schülerinnen und Schüler warten vor Unterrichtsbeginn und nach den großen Pausen in der für ihre Jahrgangsstufe vorgesehenen Zone auf dem Schulhof auf ihre Lehrkraft. Schülerinnen und Schüler, die im D-Trakt Unterricht haben, begeben sich gemeinsam mit ihrer Lehrkraft durch den C-Trakt in den D-Trakt.
  • Schülerinnen und Schüler in Jg. 11, die im Gebäude VL 9 Unterricht haben, warten vor dem rückwärtigen Eingang auf ihre Lehrkraft.
  • Für Schülerinnen und Schüler der Sek. II sind folgende gesonderte Aufenthaltsbereiche für Freistunden vorgesehen: Jg. 11: C 21, Jg. 12 und 13: Neues Forum und Selbstlernzentrum

2.    Schulbesuch bei Erkrankung

In der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.

3.    Ausschluss vom Schulbesuch oder von einer Tätigkeit in der Schule und Wiederzulassung

In folgenden Fällen darf die Schule oder das Schulgelände nicht betreten werden und eine Teilnahme an Schulveranstaltungen nicht erfolgen:

  • Personen, die SARS-CoV-2 positiv getestet wurden.
  • Personen, die engen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19 Fall hatten und unter häuslicher Quarantäne stehen.

Personen, die aus einem Coronavirus-Risikogebiet zurückkehren, müssen sich i. d. R. beim zuständigen Gesundheitsamt melden und sich ggf. in Quarantäne begeben.

Über die Wiederzulassung zur Schule nach einer COVID-19-Erkrankung entscheidet das örtlich zuständige Gesundheitsamt gemäß der „COVID-19: Entlassungskriterien aus der Isolierung“ des Robert Koch-Instituts (RKI) (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuarti-ges_Coronavirus/ Entlassmanagement.html).

Bei im Einzelfall auftretenden Unklarheiten, ob eine Infektion als abgeschlossen zu betrachten ist, ist das Gesundheitsamt kurzfristig zu kontaktieren. Die infektionshygienische Bewertung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt.

4.   Verhalten beim Auftreten von Symptomen in der Schule

Bei Auftreten von Fieber und/oder ernsthaften Krankheitssymptomen in der Unterrichts-/Betreuungszeit wird die betreffende Person direkt nach Hause geschickt oder, wenn die Person abgeholt werden muss, im Raum H05 isoliert. Dies gilt auch für Kinder oder Personen aus demselben Haushalt. Die Betroffenen haben ihre Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) während dieser Zeit und auch auf dem Heimweg zu tragen. Die Schülerinnen und Schüler oder die Eltern/Erziehungsberechtigten sind auf die Notwendigkeit einer umgehenden ärztlichen Abklärung hinzuweisen.

Auf keinen Fall sollte die Arztpraxis jedoch ohne Ankündigung aufgesucht werden! Um andere Personen vor einer Ansteckung zu schützen, ist es sehr wichtig, vorher telefonisch Kontakt aufzunehmen oder eine E-Mail zu schreiben. Die Arztpraxis informiert dann über das weitere Vorgehen. Außerhalb der Praxisöffnungszeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 zu erreichen: Nur in Notfällen sollte die 112 kontaktiert werden.

5.   Zutrittsbeschränkungen

Der Zutritt von Personen, die nicht in der Schule unterrichtet werden oder dort nicht regelmäßig tätig sind, ist nach Möglichkeit während des Schulbetriebs auf ein Minimum zu beschränken und hat nur nach Anmeldung aus einem wichtigen Grund unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu erfolgen (z. B. Elternabende).

Die Kontaktdaten dieser Personen werden dokumentiert (Sekretariat / Hausmeister).

Eine Begleitung von Schülerinnen und Schülern, z. B. durch Eltern oder Erziehungsberechtigte, in das Schulgebäude und das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind grundsätzlich untersagt und auf notwendige Ausnahmen zu beschränken. Erforderliche Informationen z. B. über die schulischen Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers sind den Erziehungsberechtigten ggf. telefonisch mitzuteilen.

6.     Information und Unterweisung zu Infektionsschutzmaßnahmen

Über die Hygienemaßnahmen werden das Personal und andere Mitwirkende (z. B. im Rahmen der Betreuung oder der ganztägigen Beschulung), die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten in geeigneter Weise durch die Schulleitung oder eine von ihr beauftragte Person unterrichtet bzw. unterwiesen.

Das Einhalten von Hygiene- und Abstandsregeln, insbesondere die Händehygiene und der Umgang mit Mund-Nasen-Bedeckungen, sind mit allen Schülerinnen und Schülern altersangemessen zu thematisieren und einzuüben.

Die Information von schulfremden Personen über die bestehenden Hygieneregeln wird durch Aushang am Schuleingang und/oder Information auf der schulischen Internetseite gewährleistet.

7.     Persönliche Hygiene

Gründliche Händedesinfektion

In Ermangelung von Waschbecken in den Räumen findet zu Beginn des Unterrichts unter Aufsicht der Fachlehrkraft eine Händedesinfektion statt sowie

  • nach Husten oder Niesen
  • nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
  • nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes
  • vor und nach dem Schulsport
  • vor dem Essen
  • nach dem Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes
  • nach dem Toiletten-Gang.

Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge (3 ml) in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände eingerieben werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten (siehe auch www.aktion-sau-berehaende.de).

Den Schülerinnen und Schülern ist die korrekte Anwendung einer Händedesinfektion altersgerecht von den Lehrkräften zu erläutern. Die Lehrkräfte tragen die Verantwortung dafür, dass nach Ende ihres Unterrichts das Händedesinfektionsmittel ordnungsgemäß in die Klassenschränke oder das Lehrerpult eingeschlossen wird, um Verletzungen durch unsachgemäßen Gebrauch zu verhindern.

8.   Erreichbarkeit von Sekretariat, Lehrkräften und Schulleitung

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft werden bei Anliegen gebeten, auch während der Schulzeit, telefonisch mit dem Sekretariat in Verbindung zu treten. Aus diesem Grunde wird das Handyverbot während der Dauer der Corona-Pandemie außer Kraft gesetzt. Das Sekretariat ist nur in dringenden Ausnahmefällen über eine Klingel am Eingang zum Verwaltungstrakt zu erreichen. Schülerinnen und Schüler dürfen den Verwaltungsbereich nur einzeln und in dringenden Fällen betreten.

Lehrkräfte und Schulleitung sind via IServ oder Telefon zu erreichen.

9.     Gemeinsam genutzte Gegenstände

Von Schülerinnen und Schülern erstellte Arbeits- oder Unterrichtsmaterialien können grundsätzlich auch haptisch entgegengenommen werden – dies gilt sowohl für die Materialien, die im Unterricht erstellt werden als auch gleichermaßen für die Materialien, die im Rahmen der unterrichtsersetzenden bzw. unterrichtsunterstützenden Lernsituationen von den Schülerinnen und Schülern zu Hause bearbeitet worden sind. Gleiches gilt auch für die Rückgabe von Schulbüchern.

Gegenstände wie z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte dürfen nicht mit anderen Personen geteilt werden.

10. Abstandsgebot

Um einen weitgehend normalen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, wird das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern zugunsten eines Kohorten-Prinzips aufgehoben

Im Übrigen gilt außerhalb der Kohorten:

  • Zu Personen der anderen festgelegten Kohorten ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Lehrkräften, Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Beschäftigten der Schulen, Erziehungsberechtigten und Besuchern ist einzuhalten.

11. Dokumentation und Nachverfolgung

Zentral in der Bekämpfung jeder Pandemie ist das Unterbrechen der Infektionsketten. Um im Falle einer Infektion bzw. eines Verdachtsfalls ein konsequentes Kontaktmanagement durch das örtliche Gesundheitsamt zu ermöglichen, ist vor allem Folgendes zu beachten:

  • Dokumentation der Zusammensetzung der Kohorten.
  • Dokumentation der Abweichungen vom Kohorten-Prinzip, z. B. bei Ganztags- und Betreuungsangeboten.
  • Regelhaftes Dokumentieren der Anwesenheit in den Klassen- und Kursbüchern.
  • Die Sitzordnung der Schülerinnen und Schüler ist von jeder Fachlehrkraft für jeden Klassen- oder Kursverband zu dokumentieren und bei Änderungen anzupassen. Eine Änderung von Sitzordnungen ist möglichst zu vermeiden.
  • Dokumentation der Anwesenheit des regelhaft in der Schule eingesetzten Personals (z. B. über den Stunden- und Vertretungsplan).
  • Dokumentation der Anwesenheit weiterer Personen (z. B. Handwerkerinnen und Handwerker, Vertreterinnen und Vertreter der Schulaufsicht, Fachleiterinnen und Fachleiter, außerschulische Kooperationspartner, Erziehungsberechtigte) mit Namen, Telefonnummer und Zeitpunkt des Betretens/Verlassens, in einem Besucherbuch.

Diese Dokumentation ist drei Wochen aufzubewahren und muss dem Gesundheitsamt zur Fallnachverfolgung auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden können.

Kohorten sollen möglichst klein gehalten werden, damit im Falle des Auftretens von Infektionen möglichst wenige Personen von Quarantänemaßnahmen betroffen sind. Im Idealfall bildet eine Klasse/Lerngruppe eine Kohorte. Grundsätzlich umfasst aber eine Kohorte maximal einen Schuljahrgang. Davon abgewichen werden kann nur bei

  • jahrgangsübergreifendem Lernen,
  • der Umsetzung von Ganztags- und Betreuungsangeboten.

 

Lehrkräfte sowie pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (PM) agieren grundsätzlich kohortenübergreifend, da sie zwangsläufig in mehreren Kohorten eingesetzt werden müssen. Daher ist der o. a. Personenkreis angehalten, das Abstandsgebot untereinander und zu ihren Schülerinnen und Schülern einzuhalten.

Grundsätzlich gilt für alle: Wo Abstand gehalten werden kann, ist dieser auch weiterhin einzuhalten.

 

12. Lüftung

Zur Reduktion des Übertragungsrisikos von COVID 19 ist auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten. Alle Lehrkräfte sind dazu verpflichtet, mindestens alle 45 Minuten eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch möglichst vollständig geöffnete Fenster über 3 bis 10 (in Abhängigkeit von der Außentemperatur) Minuten vorzunehmen.

Vor Beginn des Unterrichtes ist der Raum gut zu durchlüften.

Zwischen den Unterrichtsstunden und in den Pausen ist ebenfalls zu lüften.

 

13. Cafeteria und Mensa

 

14. Selbstlernzentrum

Das Selbstlernzentrum ist von 7.50 Uhr bis 15.30 Uhr ausschließlich für Schülerinnen und Schüler des 12. und 13. Jahrgangs geöffnet. Es gilt eine maximale Besucheranzahl von zwanzig Personen.

 

15. Krankenzimmer

Das Krankenzimmer (außer für Covid 19-Verdachtsfälle, hier H05) befindet sich im Raum H18. Erkrankte Schülerinnen und Schüler melden sich wie bisher im Sekretariat. Die Höchstverweildauer im Krankenzimmer beträgt 45min.

16. Infektionsschutz im Schulsport

Die sportliche Betätigung muss zum Schutz vor Corona-Infektionen verantwortungsvoll erfolgen.

Die Regelungen der „Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“ zur Durchführung des Sportunterrichts sind in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Im Übrigen gilt Folgendes:

Abstand und Kontaktlosigkeit

Es gilt die allgemeine Abstandsregel. Sportunterricht findet im Klassen- oder Kursverband innerhalb der festgelegten Kohorten statt.

Lüftungsmaßnahmen

Schulsport sollte unter Beachtung der Witterungsbedingungen bevorzugt im Freien durchgeführt werden, da so das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch reduziert wird.

Gemeinsame Nutzung von Sportgeräten

Nach der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, die mit den Händen berührt werden, sind am Ende des Unterrichts die Hände gründlich zu waschen.

Sportartspezifische Hinweise

Sportliche Betätigungen, die den physischen Kontakt zwischen Personen betonen oder erfordern, wie z. B. Ringen, Judo, Rugby, Paar- und Gruppentanz mit Kontakt, Partner- und Gruppenakrobatik, Wasserball und Rettungsschwimmübungen, bleiben weiterhin untersagt.

17. Infektionsschutz bei der Ersten Hilfe

An erster Stelle steht immer die Sicherheit der Ersthelfenden. Wenn möglich, sollte der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen gewahrt werden. Zur Minimierung des gegenseitigen Ansteckungsrisikos für die Ersthelfenden und die hilfebedürftige Person sollte von beiden eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Wenn direkter körperlicher Kontakt möglich ist, sollen Ersthelfende Einmalhandschuhe tragen.

Bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung kann die Beatmung unterbleiben, die isolierte Herzdruckmassage ist dann ausreichend. Falls eine Beatmungsmaske mit Ventil unmittelbar zur Verfügung steht, sollte diese verwendet werden.

Nach der Erste-Hilfe-Leistung sollten die Hände gründlich gewaschen und optimaler Weise ergänzend desinfiziert werden. Hierfür ist Händedesinfektionsmittel, möglichst beim Erste-Hilfe-Material, zur Verwendung durch Ersthelfende bereitzuhalten.

Mehrfach nutzbare Hilfsmittel (z. B. Kühlkissen) sind vor der erneuten Verwendung hygienisch aufzubereiten.

Der Schulsanitätsdienst bleibt weiterhin ausgesetzt.

 

Soltau, den 10. März 2021

gez. Volker Wrigge, OStD
-Schulleiter –